Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für den Besuch der von der KKG Stromlose Ader e.V. veranstalteten Karnevalssitzungen im Kristallsaal der Koelnmesse.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und dem Besuch der Veranstaltung erkennt der Karteninhaber diese Veranstaltungsbedingungen sowie die jeweils gültige Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse an.
Die Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse gilt unabhängig von diesen Veranstaltungsbedingungen zusätzlich.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Besuch der Veranstaltung erkennt der Besucher die Veranstaltungsbedingungen der KKG Stromlose Ader e.V. an.
Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Karte angegebenen Veranstaltung und grundsätzlich zum Einnehmen des auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatzes.
Die Eintrittskarte ist während der gesamten Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen dem Veranstalter oder dem von ihm eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
Die Eintrittskarte kann grundsätzlich auf eine andere Person übertragen werden.
Eine gewerbliche Weiterveräußerung sowie der Verkauf zu einem höheren als dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis sind nicht gestattet.
Der Veranstalter behält sich vor, Eintrittskarten, bei denen ein Missbrauch oder eine unzulässige Weiterveräußerung festgestellt wird, ihre Gültigkeit zu entziehen.
Der Veranstalter übt während der Veranstaltung neben dem Hausrecht der Koelnmesse das Veranstaltungs- und Ordnungsrecht im Rahmen seiner Zuständigkeit aus.
Den Anweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
Alle Besucher werden gebeten, sich gegenüber anderen Gästen, Künstlern, Mitarbeitern und Dienstleistern respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten.
Personen, die
können ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Veranstaltungsortes verwiesen werden.
Das Mitführen und Verwenden von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Pyrotechnik, Feuerwerkskörpern, Sprengstoffen sowie sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, Personen zu gefährden, ist untersagt.
Ebenso untersagt sind Drohnen und vergleichbare unbemannte Fluggeräte.
Es gelten ergänzend die Bestimmungen der Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse.
Taschen und sonstige mitgeführte Gegenstände können aus Sicherheitsgründen kontrolliert werden.
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und/oder von ihm beauftragte Personen Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Betreten des Veranstaltungsortes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass von ihm während der Veranstaltung Aufnahmen angefertigt werden können, auf denen er erkennbar abgebildet oder zu hören ist.
Der Besucher räumt dem Veranstalter – soweit rechtlich zulässig – das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen unentgeltlich für sämtliche Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation, Werbung und Kommunikation des Vereins zu nutzen.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe in:
Die Nutzung kann sowohl in vollständiger Form als auch in Ausschnitten erfolgen. Die Aufnahmen dürfen hierzu auch bearbeitet, gekürzt oder mit anderen Bild-, Ton- und Textelementen verbunden werden.
Eine gesonderte Vergütung für die Herstellung oder Nutzung der Aufnahmen wird nicht geschuldet.
Der Besucher erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Aufnahmen durch den Veranstalter auch dauerhaft archiviert und zu Zwecken der Vereinschronik und Dokumentation verwendet werden können.
Die gesetzlichen Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.
Das Anfertigen von persönlichen Fotoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch andere Besucher, Künstler, Mitarbeiter oder der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Filmaufnahmen sowie Tonaufnahmen der Rednerbeiträge sind grundsätzlich untersagt.
Dies gilt insbesondere für:
Die Veröffentlichung oder Weitergabe von unzulässig angefertigten Film- oder Tonaufnahmen, insbesondere über soziale Netzwerke oder Videoplattformen, ist ebenfalls untersagt.
Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen die Löschung der Aufnahmen zu verlangen und den betreffenden Besucher von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Die Untersagung dient insbesondere dem Schutz der Künstler, ihrer Darbietungen und der bestehenden Rechte an den jeweiligen Bühnenprogrammen.
Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms sowie den Austausch einzelner Künstler oder Programmpunkte aus organisatorischen, technischen, gesundheitlichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen vor.
Ein Anspruch auf das Auftreten eines bestimmten Künstlers oder auf eine bestimmte Reihenfolge des Programms besteht nicht.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitsgründen oder aus einem sonstigen vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund abgesagt oder verlegt werden müssen, wird der Veranstalter die Karteninhaber über das weitere Vorgehen informieren.
Etwaige Ansprüche der Karteninhaber richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vom Veranstalter bekannt gegebenen Regelungen.
Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für erworbene Eintrittskarten besteht grundsätzlich nicht.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist oder der Veranstalter eine entsprechende Regelung ausdrücklich bekannt gibt.
Für die Aufbewahrung von Garderobe gelten die am Veranstaltungsort bekannt gegebenen Garderobenbedingungen.
Für sonstige mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bleibt unberührt.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes gelten uneingeschränkt.
Für den Aufenthalt auf dem Messegelände gelten ergänzend die Bestimmungen der Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse.
Gäste mit besonderen Bedürfnissen oder einem erforderlichen Unterstützungsbedarf müssen sich frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, damit die notwendigen organisatorischen Maßnahmen abgestimmt werden können.
Für sämtliche Besucher gelten zusätzlich die jeweils gültigen Bestimmungen der Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse.
Diese umfasst unter anderem Regelungen zu Sicherheitskontrollen, verbotenen Gegenständen, Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, Foto- und Filmaufnahmen sowie zum Verhalten auf dem Messegelände.
Die Haus- und Geländeordnung der Koelnmesse ist Bestandteil der für den Veranstaltungsbesuch geltenden Regelungen.
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Veranstaltungsbedingungen, die Haus- und Geländeordnung oder gegen Anweisungen des Veranstalters bzw. des Sicherheitspersonals kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Veranstaltungsortes verwiesen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht.
Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Veranstalter
KKG Stromlose Ader e.V.
Steinstr.39, 50676 Köln
www.stromlose-ader.de
Stand: August 2026